JN § 1
NÖ JagdG: § 83
Ein niederösterreichischer Jagdpächter kann sein gegen das Überschreiten des Abschussplans im Nachbarrevier gerichtetes Unterlassungsbegehren nicht im ordentlichen Rechtsweg geltend machen.
JN § 1
NÖ JagdG: § 83
Ein niederösterreichischer Jagdpächter kann sein gegen das Überschreiten des Abschussplans im Nachbarrevier gerichtetes Unterlassungsbegehren nicht im ordentlichen Rechtsweg geltend machen.