Bei schweren Verletzungen mit gravierenden Dauerfolgen verlieren die Schmerzengeldsätze an Aussagekraft. Hier kommt nur ein Vergleich mit anderen Schmerzengeldzusprüchen in Betracht.
Bei schweren Verletzungen mit gravierenden Dauerfolgen verlieren die Schmerzengeldsätze an Aussagekraft. Hier kommt nur ein Vergleich mit anderen Schmerzengeldzusprüchen in Betracht.