Anders als Slonina (Zak 2007/62) vertritt der Autor die Ansicht, dass isolierte Gewinnzusagen iSd § 5j KschG ohne Bestellpflicht bzw Bestellung auch im Geltungsbereich der EuGVVO nicht am internationalen Verbrauchergerichtsstand eingeklagt werden können. Zu dieser Frage ist beim EuGH ein vom OLG-Wien eingeleitetes Vorabentscheidungsverfahren anhängig (C-180/06 , Ilsinger).