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Einstweilige Verfügung gegen Stalking - Übergangsrecht, drohender Eingriff

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2007/170Zak 2007, 98 Heft 5 v. 20.3.2007

EO § 382g, § 409 Abs 2

ABGB §§ 16, 1328a

Eine einstweilige Verfügung nach § 382g EO zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre (Stalking) kann auch aufgrund eines Verhaltens erlassen werden, das vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung am 1. 7. 2006 stattgefunden hat, sofern der Antrag nach diesem Zeitpunkt gestellt wird.

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