EO § 180 Abs 4, § 183 Abs 1
Wr AusländergrunderwerbsG: § 5
Das in § 5 Abs 4 Wr AusländergrunderwerbsG vorgesehene Erfordernis, als EU-Bürger eine „Negativbestätigung“ der Grundverkehrsbehörde über die Ausnahme von der Genehmigungspflicht einzuholen, ist wegen Verstoßes gegen EU-Primärrecht nicht anwendbar.