EO § 97 Abs 1
ABGB §§ 364c, 608
Die Zwangsverwaltung von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft ist möglich und kann auch als Minus zur beantragten Zwangsverwaltung der gesamten Liegenschaft bewilligt werden.
EO § 97 Abs 1
ABGB §§ 364c, 608
Die Zwangsverwaltung von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft ist möglich und kann auch als Minus zur beantragten Zwangsverwaltung der gesamten Liegenschaft bewilligt werden.