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Haftung des Wirtschaftsprüfers für falschen Bestätigungsvermerk

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2007/167Zak 2007, 97 Heft 5 v. 20.3.2007

UGB § 275 Abs 2

ZPO §§ 17, 521a

Die Verteilung des Haftungshöchstbetrags gemäß § 275 Abs 2 UGB für die Haftung des Wirtschaftsprüfers an die einzelnen Geschädigten hat im Titelverfahren zu erfolgen (ebenso 2 Ob 273/76 = SZ 50/79 zu § 156 Abs 3 VersVG).

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