AußStrG nF: § 2 Abs 1 Z 2
NWG § 1
Auch im Außerstreitverfahren (hier: Notwegeverfahren) ist es unzulässig, eine Partei bedingt für den Fall der Abweisung des primär gegen eine andere Person gerichteten Begehrens in Anspruch zu nehmen.
AußStrG nF: § 2 Abs 1 Z 2
NWG § 1
Auch im Außerstreitverfahren (hier: Notwegeverfahren) ist es unzulässig, eine Partei bedingt für den Fall der Abweisung des primär gegen eine andere Person gerichteten Begehrens in Anspruch zu nehmen.