ABGB §§ 1073, 1078
GBG §§ 124, 126 Abs 2
Auch das iSd § 1078 ABGB über den Verkauf hinaus auf alle Veräußerungsarten ausgedehnte Vorkaufsrecht erfasst nur rechtsgeschäftliche und allenfalls letztwillige Verfügungen des Verpflichteten; der Eigentumsübergang im Weg der gesetzlichen Erbfolge löst den Vorkaufsfall nicht aus.