ABGB § 148 Abs 1
AußStrG nF: § 79 Abs 2, § 110
Ersatzbesuchstage muss der obsorgeberechtigte Elternteil nach der Rsp nur ausnahmsweise gewähren, wenn aufgrund zu langer tatsächlicher Besuchsintervalle eine Entfremdung des Kindes vom Besuchsberechtigten droht, und zwar insb dann, wenn die Gründe für den Ausfall nicht in der Person des Besuchsberechtigten liegen (hier: berufliche Verhinderung der obsorgeberechtigten Mutter).