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Verhängung einer Geldstrafe zur zwangsweisen Durchsetzung des Besuchsrechts

RechtsprechungFamilienrechtZak 2007/151Zak 2007, 91 Heft 5 v. 20.3.2007

ABGB § 148 Abs 1

AußStrG nF: § 79 Abs 2, § 110

Ersatzbesuchstage muss der obsorgeberechtigte Elternteil nach der Rsp nur ausnahmsweise gewähren, wenn aufgrund zu langer tatsächlicher Besuchsintervalle eine Entfremdung des Kindes vom Besuchsberechtigten droht, und zwar insb dann, wenn die Gründe für den Ausfall nicht in der Person des Besuchsberechtigten liegen (hier: berufliche Verhinderung der obsorgeberechtigten Mutter).

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