KSchG § 27d Abs 1 Z 6 , § 41a Abs 17
ABGB § 154 Abs 3 , § 282 Abs 1
Ein Entgelt darf der private Heimbetreiber mit dem Behinderten nur für Zusatzleistungen vereinbaren, die über die Grundversorgung hinausgehen, für die der Sozialhilfeträger mit Kostenersätzen aufkommt.