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Pflicht zur Einordnung auf dem richtigen Fahrstreifen schützt auch den Gegenverkehr

RechtsprechungSchadenersatzZak 2007/748Zak 2007, 437 Heft 22 v. 18.12.2007

ABGB § 1311

StVO § 9 Abs 6

Das aus § 9 Abs 6 StVO ableitbare Verbot, sich vor dem Überqueren der Kreuzung in gerader Richtung auf dem Rechtsabbiegestreifen einzuordnen, schützt auch den links abbiegenden Gegenverkehr.

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