Am 23. 11. 2007 hat die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ein neues Unterhaltsabkommen verabschiedet, das (wie das New Yorker Unterhaltsübereinkommen) ein internationales Kooperationsmodell für die Durchsetzung grenzüberschreitender Unterhaltsleistungen vorsieht und die Anerkennung bzw Vollstreckung ausländischer Unterhaltsentscheidungen regelt. In einem Fakultativprotokoll sind außerdem Regeln zum anwendbaren Recht vorgesehen. Ein Staat - die USA - hat das Übereinkommen bereits unterzeichnet. In der EU steht derzeit der Entwurf einer Unterhalts-VO in Beratung, mit der ua auch die Regelungen des neuen Haager Unterhaltsübereinkommens umgesetzt werden sollen.