Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAV-G), das voraussichtlich am 1. 1. 2008 in Kraft treten wird, verpflichtet Verkäufer bzw Bestandgeber von Gebäuden und Nutzungsobjekten dazu, ihrem Vertragspartner anlässlich des Verkaufs bzw der Inbestandgabe einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis zu übergeben, der die Energieeffizienz des Objekts (zumindest aber des Gebäudes) beschreibt; bis 2009 ist die Vorlagepflicht auf Neubauten beschränkt.