Der Beitrag gibt einen Überblick über die für die Durchsetzung grenzüberschreitender Unterhaltsleistungen maßgeblichen Regeln und stellt ua die im New Yorker Unterhaltsübereinkommen vorgesehene internationale Kooperation vor. Den Abschluss bildet eine Tabelle, die unter Berücksichtigung des zeitlichen Geltungsbereichs zeigt, nach welchen Normen sich die Vollstreckung österreichischer Unterhaltstitel in den Mitgliedstaaten des NYÜ richtet bzw in welchen Staaten mangels Vollstreckungsmöglichkeit ein neuer Titel beantragt werden muss.