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Als Kauf getarnte Schenkung - vereinbartes Wiederkaufrecht ist unwirksam

RechtsprechungSchuldrechtZak 2007/711Zak 2007, 416 Heft 21 v. 4.12.2007

ABGB § 1068

Ein Wiederkaufrecht setzt einen Kaufvertrag voraus. Wenn mit dem „Kaufvertrag“ nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien tatsächlich eine unentgeltliche Eigentumsübertragung vorgenommen wurde, kann das vereinbarte Wiederkaufrecht nicht ausgeübt werden.

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