vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Höchstgrenze für den vorläufigen Unterhalt

RechtsprechungFamilienrechtZak 2007/706Zak 2007, 414 Heft 21 v. 4.12.2007

EO § 382a Abs 2

Die Erhöhungsbeträge nach § 8 Abs 3 FLAG („Mehrkindstaffel“) gehören nicht zum „Grundbetrag“ der Familienbeihilfe, der die Obergrenze des vorläufigen Unterhalts bildet.

OGH 26. 9. 2007, 7 Ob 178/07p

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte