Wann enden prozessuale Fristen, die durch die verhandlungsfreie Zeit von 24. 12. 2007 bis 6. 1. 2008 gehemmt werden1)1)Die Zak-Fristentabellen folgen der stRsp (zuletzt 1 Ob 274/06k und 8 Ob 109/06x), nach der eine vierwöchige Frist im Fall der Zustellung während der verhandlungsfreien Zeit am 3. 2. (Winter) bzw am 22. 9. (Sommer) endet, sofern es sich nicht (wie im Februar 2008) um einen Samstag, Sonntag oder Feiertag handelt. Vgl jedoch die Kritik von H. Schumacher (Rechtsmittelfristen bei Zustellung der Entscheidung in der verhandlungsfreien Zeit, AnwBl 2006, 583; dazu Zak 2006/726). Seiner Ansicht nach läuft die Frist um einen Tag länger und endet erst am 4. 2. bzw am 23. 9.?