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Beck, Das Prekarium - Schutz für die Ehewohnung in der Aufteilung? EF-Z 2007, 204.

LiteraturübersichtFamilienrechtZak 2007/691Zak 2007, 400 Heft 20 v. 20.11.2007

Die Autorin hält das Prekarium für die verlässlichste Möglichkeit, zu verhindern, dass die von Eltern ihrem Kind und dessen Ehegatten überlassene Wohnung nach der Scheidung der Ehe dem Ex-Partner des Kindes zufällt. Eine bloß prekaristisch zur Verfügung gestellte Ehewohnung könne mangels rechtlicher Verfügungsbefugnis eines Ehepartners nicht in das Aufteilungsverfahren einbezogen werden. Neben der jederzeitigen Widerrufbarkeit sei für die Bittleihe die Unentgeltlichkeit der Gebrauchsüberlassung wesentlich. Ein Anerkennungszins bis maximal 10 % des ortsüblichen Mietzinses schade nach der Rsp ebenso wenig wie die Übernahme der Betriebskosten durch den Benützer. Auch mit Zustimmung des Eigentümers vorgenommene Investitionen des Benützers sprächen nicht gegen ein Prekarium. Abgeschlossen wird der Beitrag von einem Muster für eine Bittleihevereinbarung.

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