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Unterhaltsanspruch während eines Aufbaulehrgangs nach Abschluss der Handelsschule

RechtsprechungFamilienrechtZak 2007/677Zak 2007, 395 Heft 20 v. 20.11.2007

ABGB § 140

Das moderne Arbeitsleben kann eine weitergehende Ausbildung erforderlich machen. Auch wenn mit dem Abschluss der Handelsschule grundsätzlich Selbsterhaltungsfähigkeit eintritt und der anschließend besuchte Aufbaulehrgang zum Erwerb der Matura keine übliche Fortsetzung des Bildungswegs darstellt, kann der Unterhaltsanspruch des Kindes während dieser Weiterbildung dennoch aufrecht bleiben.

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