Das Schitourengehen auf Pisten erfreut sich immer größerer Beliebtheit; manche Schigebiete - speziell in der Nähe von Ballungsräumen - werden an einzelnen Tagen bzw Vollmondnächten von Hunderten von Pistentourengehern „überrannt“. Hier werden - abseits der oft höchst emotional geführten Diskussion über das Recht auf Pistentouren und die Zulässigkeit ihres Verbots1) - die Sicherungspflichten beleuchtet, die den Schigebietsbetreiber bezüglich dieser „ungebetenen Gäste“ treffen.