Vor Kurzem hat der Entwurf des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2008 (BRÄG 2008) den Ministerrat passiert. Die Regierungsvorlage (303 BlgNR 23. GP) sieht zahlreiche Änderungen im Berufsrecht von Rechtsanwälten, Notaren, Gerichtssachverständigen und Gerichtsdolmetschern vor. Ua sollen die für den Zugang zu den klassischen Rechtsberufen erforderlichen Mindeststudieninhalte neu festgelegt werden; weiterhin wird ein mindestens vierjähriges rechtswissenschaftliches Universitätsstudium erforderlich sein. Im Gebührenrecht für Gerichtssachverständige und -dolmetscher ist die Einführung einer gestaffelten Rahmengebühr geplant, um die Gebührenbestimmung transparenter und einfacher zu machen.