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Revisionsrekurs gegen den abändernden Beschluss über eine vom Erstgericht bejahte Prozesseinrede

RechtsprechungInternationalZak 2007/627Zak 2007, 359 Heft 18 v. 16.10.2007

EuGVVO: Art 5 Nr 1, Art 24

ZPO §§ 519, 528

Der Beschluss, mit dem das Rekursgericht das Vorliegen einer vom Erstgericht als fehlend erachteten Prozessvoraussetzung (hier: internationale Zuständigkeit) bejaht, ist mit Revisionsrekurs anfechtbar, soweit dessen Zulässigkeit nicht gem § 528 ZPO ausgeschlossen ist. Dieser Fall kann nicht in Analogie der Anfechtungsbeschränkung des § 519 Abs 1 Z 1 ZPO unterstellt werden.

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