In jüngerer Zeit ist ein Judikaturstreit zwischen den Gerichtshöfen zweiter Instanz zu dem Thema entbrannt, ob die Bewilligung der Verfahrenshilfe für die Partei im Titelverfahren bzw die betreibende Partei im Exekutionsverfahren auch von der Bezahlung der Kosten des Drittschuldners befreit.