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Tierhalterhaftung - Verwahrung von Weidevieh hinter einem elektrischen Zaun

RechtsprechungSchadenersatzZak 2007/585Zak 2007, 337 Heft 17 v. 2.10.2007

ABGB § 1320

Dem Tierhalter kann kein Verstoß gegen seine Verwahrungspflichten vorgeworfen werden, wenn er nicht verhaltensauffällige Kälber nahe einer kaum frequentierten Straße hinter einem elektrischen Zaun weiden lässt und die Funktionsfähigkeit des Zauns regelmäßig kontrolliert.

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