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Auch bei Teileinklagung ist keine Aufschlüsselung eines einheitlichen Gesamtschadens erforderlich

RechtsprechungSchadenersatzZak 2007/560Zak 2007, 318 Heft 16 v. 18.9.2007

ZPO § 226

ABGB § 1295 Abs 1

Wenn mit einer Pauschalsumme der Ersatz eines einheitlichen Gesamtschadens begehrt wird, ist das Klagebegehren selbst im Fall der Teileinklagung auch ohne Aufschlüsselung der Summe auf einzelne Schadenspositionen ausreichend bestimmt.

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