ABGB § 828
LiegTeilG § 3
Über eine Grunddienstbarkeit (hier: Anspruch auf „Nichtverbauung“), die den Mit- und Wohnungseigentümern der herrschenden Liegenschaft gemeinsam zusteht, kann nur einstimmig verfügt werden. Daher steht die fehlende Zustimmung auch nur eines Miteigentümers der lastenfreien Abschreibung eines Teils der dienenden Liegenschaft entgegen; eine lastenfreie Abschreibung nur hinsichtlich jener Anteile, deren Eigentümer zugestimmt haben, ist nicht möglich.