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Grunddienstbarkeit von Miteigentümern - lastenfreie Abschreibung setzt Zustimmung aller voraus

RechtsprechungSachenrechtZak 2007/550Zak 2007, 314 Heft 16 v. 18.9.2007

ABGB § 828

LiegTeilG § 3

Über eine Grunddienstbarkeit (hier: Anspruch auf „Nichtverbauung“), die den Mit- und Wohnungseigentümern der herrschenden Liegenschaft gemeinsam zusteht, kann nur einstimmig verfügt werden. Daher steht die fehlende Zustimmung auch nur eines Miteigentümers der lastenfreien Abschreibung eines Teils der dienenden Liegenschaft entgegen; eine lastenfreie Abschreibung nur hinsichtlich jener Anteile, deren Eigentümer zugestimmt haben, ist nicht möglich.

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