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Nachbarrecht - kein auf konkrete Handlungen gerichtetes Unterlassungsbegehren

RechtsprechungSachenrechtZak 2007/548Zak 2007, 313 Heft 16 v. 18.9.2007

ABGB § 364 Abs 2, § 364a

ZPO § 182a

Die nachbarrechtliche Unterlassungsklage nach § 364 Abs 2 ABGB ist nicht auf ein Handlungs-, sondern auf ein Erfolgsverbot gerichtet; die Wahl der Schutzmaßnahmen gegen die beeinträchtigenden Immissionen muss dem beklagten Nachbarn überlassen bleiben. Ein auf konkrete Maßnahmen gerichtetes Unterlassungsbegehren (hier: Unterlassung von vier mit Bescheid genehmigten Nachtflügen von einem Flughafen) ist deshalb abzuweisen.

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