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Kein Haftvorschuss, wenn der Unterhaltsschuldner eine Pension bezieht

RechtsprechungFamilienrechtZak 2007/546Zak 2007, 313 Heft 16 v. 18.9.2007

UVG § 4 Z 3

Auch bei Unterbringung des Unterhaltsschuldners aufgrund einer vorbeugenden Maßnahme iSd §§ 21 bis 23 StGB (hier: in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher) kann ein Haftvorschuss nach § 4 Z 3 UVG gewährt werden.

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