UVG § 4 Z 3
Auch bei Unterbringung des Unterhaltsschuldners aufgrund einer vorbeugenden Maßnahme iSd §§ 21 bis 23 StGB (hier: in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher) kann ein Haftvorschuss nach § 4 Z 3 UVG gewährt werden.
UVG § 4 Z 3
Auch bei Unterbringung des Unterhaltsschuldners aufgrund einer vorbeugenden Maßnahme iSd §§ 21 bis 23 StGB (hier: in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher) kann ein Haftvorschuss nach § 4 Z 3 UVG gewährt werden.