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Haager Testamentsabkommen

In aller KürzeZak 2007/540Zak 2007, 302 Heft 16 v. 18.9.2007

Armenien und Kuba sind laut einer Kundmachung des Bundeskanzlers (BGBl III 2007/98) dem Haager Übereinkommen über internationale Adoptionen (BGBl III 1999/145) beigetreten. Armenien ist weiters auch dem Haager Testamentsabkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl 1963/295) beigetreten (Kundmachung in BGBl III 2007/97). Die Mitgliedstaaten der Haager Übereinkommen können auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht abgerufen werden (http://hcch.e-vision.nl ).

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