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Keine Amtshaftung für fehlerhafte Entscheidungen von Höchstgerichten

RechtsprechungSchadenersatzZak 2007/525Zak 2007, 297 Heft 15 v. 4.9.2007

AHG § 2 Abs 3

Außerhalb gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsansprüche ist eine Amtshaftung für höchstgerichtliche Entscheidungen gem § 2 Abs 3 AHG ausgeschlossen. Gegen diese Regelung bestehen weiterhin keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

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