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Heizkostenabrechnung - wirtschaftliche Einheiten richten sich nach technischen Grundsätzen

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2007/517Zak 2007, 295 Heft 15 v. 4.9.2007

HeizKG § 2 Z 7, § 5

Die Festlegung von wirtschaftlichen Einheiten iSd § 2 Z 7 HeizKG für die Heizkostenabrechnung erfolgt nach technischen Grundsätzen; eine davon abweichende autonome Festlegung ist weder durch den Wärmeabgeber noch gemeinsam mit den Wärmeabnehmern möglich.

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