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Auflösung des Mietvertrags aufgrund eines Abbruchbescheids

RechtsprechungMiet-_und_WohnrechtZak 2007/514Zak 2007, 294 Heft 15 v. 4.9.2007

MRG § 29 Abs 1 Z 2

ABGB § 1112

Ein Abbruchbescheid führt gemäß § 29 Abs 1 Z 2 MRG bzw § 1112 ABGB zur Auflösung des Mietvertrags, wenn entweder die gravierenden Mängel aus technischen Gründen - auch teilweise - unbehebbar sind oder der Vermieter nicht zur Wiederherstellung verpflichtet ist.

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