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Kostenersatz im Aufkündigungsverfahren vor Erhebung von Einwendungen

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2007/493Zak 2007, 279 Heft 14 v. 21.8.2007

ZPO §§ 41, 560

Im Aufkündigungsverfahren besteht zumindest dann ein Prozesskostenersatzanspruch des kündigenden Bestandgebers auch vor Erhebung von Einwendungen, wenn er anstelle der Aufkündigung die Aufhebung des Vertrags nach § 1118 ABGB erklären und auf Räumung klagen hätte können.

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