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Alle Streitigkeiten über den gesetzlichen Unterhalt sind Ferialsachen

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2007/488Zak 2007, 277 Heft 14 v. 21.8.2007

ZPO §§ 146, 148 Abs 2, § 224 Abs 1 Z 4

Unabhängig von der konkreten Dringlichkeit sind gem § 224 Abs 1 Z 4 ZPO alle Streitigkeiten aus dem gesetzlichen Unterhalt Ferialsachen, auch ein Verfahren über die Feststellung des (teilweisen) Erlöschens der Unterhaltspflicht.

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