ZPO §§ 146, 148 Abs 2, § 224 Abs 1 Z 4
Unabhängig von der konkreten Dringlichkeit sind gem § 224 Abs 1 Z 4 ZPO alle Streitigkeiten aus dem gesetzlichen Unterhalt Ferialsachen, auch ein Verfahren über die Feststellung des (teilweisen) Erlöschens der Unterhaltspflicht.