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Mietzinsanhebung wegen gesellschaftsrechtlicher Änderungen nach Verpachtung des Unternehmens

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2007/485Zak 2007, 276 Heft 14 v. 21.8.2007

MRG § 12a Abs 3

Auch wenn die Mietergesellschaft das im Mietobjekt geführte Unternehmen nicht mehr selbst betreibt, sondern an einen Dritten verpachtet hat, löst ein Machtwechsel in der Mietergesellschaft das Mietzinsanhebungsrecht nach § 12a Abs 3 MRG aus.

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