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Löschung einer Hypothek zur Sicherung einer Leibrente nach dem Tod des Berechtigten

RechtsprechungSachenrechtZak 2007/481Zak 2007, 274 Heft 14 v. 21.8.2007

GBG § 136 Abs 3

ABGB § 1284

Unabhängig davon, ob die Leibrente als Reallast oder als Hypothek verbüchert worden ist, reicht für die Löschung im Grundbuch gem § 136 Abs 3 GBG die Vorlage der Sterbeurkunde des Berechtigten aus, wenn seit dessen Tod drei Jahre vergangen sind und keine Klage auf Zahlung von Rückständen angemerkt ist.

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