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Servitutenklage auf Feststellung des Weiterbestehens einer verbücherten Dienstbarkeit

RechtsprechungSachenrechtZak 2007/479Zak 2007, 274 Heft 14 v. 21.8.2007

ABGB § 523

ZPO § 228

Bei der Servitutenklage leitet sich der Feststellungsanspruch das Klägers aus § 523 ABGB ab („materiell-rechtliche Feststellungsklage“); weder muss ein Feststellungsinteresse behauptet bzw nachgewiesen werden, noch schadet die Möglichkeit einer Leistungsklage.

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