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Präklusivfrist für Vermögensaufteilung läuft erst ab Aufhebung des Scheidungsfolgenvergleichs

RechtsprechungFamilienrechtZak 2007/477Zak 2007, 273 Heft 14 v. 21.8.2007

EheG § 55a Abs 2, §§ 85, 95

Ein im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung geschlossener Scheidungsfolgenvergleich, der das eheliche Vermögen vollständig berücksichtigt, schließt die Einleitung des Aufteilungsverfahrens aus. Entscheidend ist, ob an alle Vermögenswerte gedacht wurde, nicht ob der Wert richtig eingeschätzt wurde.

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