Gegen Ende einer Urlaubsreise wird den Reisenden vor Ort mitgeteilt, dass ihr Rückflug vorverlegt wird und sich der Aufenthalt verkürzt. Es stellt sich die Frage, in welchen Fällen dies einen Reisemangel begründet und ob die relativ neue Europäische Verordnung für Flugüberbuchung, -verspätung und -annullierung (VO 261/2004 /EG), kurz Fluggäste-VO, an der bisher in Österreich und Deutschland geübten Praxis etwas ändert.