ABGB §§ 1061, 1295 Abs 1
Beim Gattungskauf sind idR geringe Anforderungen an den Umfang der Aufklärungspflichten des Verkäufers zu stellen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, den Käufer auf alle abstrakten Gefahren des Produkts hinzuweisen.
OGH 17. 4. 2007, 10 Ob 12/07y