ABGB § 1096 Abs 1
15 % Mietzinsminderung: Dem Mieter, der eine Arztpraxis betreibt, wurde vom Vermieter die Rollstuhltauglichkeit des Personenliftes zugesichert; seit der Nachrüstung des Liftes mit Innentüren kann er von Patienten, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind (zuvor ca 10 % der Patienten), nur mehr eingeschränkt benützt werden (Zurückweisung der Revision).