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Mietzinsminderung für Arztpraxis wegen eingeschränkter Rollstuhltauglichkeit des Liftes

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2007/446Zak 2007, 256 Heft 13 v. 31.7.2007

ABGB § 1096 Abs 1

15 % Mietzinsminderung: Dem Mieter, der eine Arztpraxis betreibt, wurde vom Vermieter die Rollstuhltauglichkeit des Personenliftes zugesichert; seit der Nachrüstung des Liftes mit Innentüren kann er von Patienten, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind (zuvor ca 10 % der Patienten), nur mehr eingeschränkt benützt werden (Zurückweisung der Revision).

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