Entgegen der früheren Rechtsprechung bejaht der OGH in der Entscheidung 10 Ob 47/07w (Zak 2007/441, 254) das Bestehen eines Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs des geschiedenen Ehegatten gegen den unterhaltspflichtigen Ehegatten.
Entgegen der früheren Rechtsprechung bejaht der OGH in der Entscheidung 10 Ob 47/07w (Zak 2007/441, 254) das Bestehen eines Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs des geschiedenen Ehegatten gegen den unterhaltspflichtigen Ehegatten.