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Vorzugspfandrecht und Klagsanmerkung nach Verkauf der Eigentumswohnung

RechtsprechungMiet-_und_WohnrechtZak 2007/415Zak 2007, 236 Heft 12 v. 10.7.2007

WEG § 27

GBG § 29

Die Klagsanmerkung zur Ausnützung des gesetzlichen Vorzugspfandrechts nach § 27 WEG setzt voraus, dass sich Klage und Antrag auf Anmerkung gegen eine Person richten, die im Einbringungszeitpunkt noch als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

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