Der Rat „Justiz und Inneres“ der Europäischen Union hat am 13. Juni 2007 in Luxemburg die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen in erster Lesung angenommen1). Ziel der Verordnung ist es, Streitigkeiten in grenzüberschreitenden Fällen über Streitbeträge bis zu 2.000 € zu vereinfachen, zu beschleunigen und die Kosten dafür zu reduzieren. Ein gesondertes Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung der in anderen Mitgliedstaaten ergangenen Urteile ist nicht erforderlich.