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Anspruch auf Herausgabe der Verwaltungsunterlagen nach Verwalterkündigung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2007/385Zak 2007, 217 Heft 11 v. 26.6.2007

WEG §§ 20, 21, 52 Abs 1 Z 6

AußStrG nF: § 1 Abs 2

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der gekündigte Verwalter verpflichtet, der Eigentümergemeinschaft die Original-Verwaltungsunterlagen (auch für bereits abgeschlossene Abrechnungsperioden) herauszugeben. Der Herausgabeanspruch ist aufgrund der schlüssigen Verweisung durch § 52 Abs 1 Z 6 WEG im Außerstreitverfahren geltend zu machen.

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