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Weissel, Zu den „guten Sitten“ der Kreditinstitute in der Krise ihrer Kunden, ZIK 2007, 46.

LiteraturübersichtSchadenersatzZak 2007/394Zak 2007, 220 Heft 11 v. 26.6.2007

Anders als Lepeska (Die guten Sitten in der Krise, ZIK 2006, 86) vertritt der Autor die Ansicht, dass Kreditinstitute keine Schadenersatzpflicht nach § 1295 Abs 2 ABGB gegenüber anderen Gläubigern wegen sittenwidriger Konkursverschleppung treffen kann, wenn sie Kreditnehmern in Krisensituationen fällige Zahlungen stunden oder Schuldnachlässe einräumen.

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