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Berichtigung der Parteibezeichnung von den Miteigentümern auf die Eigentümergemeinschaft

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2007/356Zak 2007, 198 Heft 10 v. 12.6.2007

ZPO § 235 Abs 5

WEG § 18 Abs 1

Die von den Mit- und Wohnungseigentümern eingebrachte Deckungsklage aus dem Gebäudeversicherungsvertrag (hier: Ersatz eines Hagelschadens) kann auf die tatsächlich berechtigte Eigentümergemeinschaft berichtigt werden, sofern die Kläger nicht nach Erörterung des Problems auf ihrer Aktivlegitimation beharren; dass die Kläger die Berichtigung der Parteibezeichnung lediglich eventualiter (für den Fall, dass das Gericht ihrem gegenteiligen Standpunkt nicht folgt) beantragen, steht der Berichtigung nicht entgegen.

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