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Totalschaden eines praktisch neuwertigen Fahrzeugs

RechtsprechungSchadenersatzZak 2007/354Zak 2007, 198 Heft 10 v. 12.6.2007

ABGB § 1323

Dass die Reparaturkosten den Zeitwert des unbeschädigten Kfz (Wiederbeschaffungswert) mäßig bzw geringfügig übersteigen (hier: um 9,4 %), macht die Reparatur noch nicht unwirtschaftlich. Wenn die Anschaffung eines fabriksneuen Kfz billiger käme als die Reparatur, liegt aber jedenfalls ein Totalschaden vor.

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