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Ablehnung der Behandlung einer VwGH-Beschwerde - Bindungswirkung für Amtshaftung

RechtsprechungSchadenersatzZak 2006/275Zak 2006, 158 Heft 8 v. 2.5.2006

AHG § 11

VwGG § 33a

Von der Rechtswidrigkeit eines Bescheids darf das Amtshaftungsgericht nur dann ausgehen, wenn der VwGH dies ausgesprochen hat.

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